*Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Empfehlungsprogramm von Steerup
§1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln die Bedingungen für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm von Steerup.
1.2 Mit der Teilnahme am Programm akzeptierst du diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
§2 Teilnahmevoraussetzungen
2.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
2.2 Die Teilnahme ist nicht auf Mitarbeiter von Steerup oder deren Angehörige beschränkt, jedoch gelten für Mitarbeiter gesonderte Regelungen.
2.3 Jede Person darf maximal zwei (2) Empfehlungen pro Kalendermonat aussprechen, die im Rahmen des Empfehlungsprogramms vergütet werden.
2.4 Um als Referrer am Programm teilzunehmen, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Interessenten müssen sich mit einer kurzen Nachricht bei Steerup registrieren, um als Referrer erfasst zu werden.
§3 Ablauf des Empfehlungsprogramms
3.1 Um an dem Programm teilzunehmen, empfiehlst du Steerup im direkten persönlichen Kontakt weiter.
3.2 Der von dir empfohlene Kontakt muss bei der Kontaktaufnahme mit Steerup deinen vollständigen Namen angeben.
3.3 Die Vergütung in Höhe von 222 € wird nur ausgezahlt, wenn:
- Die Empfehlung zu einem erfolgreichen Abschluss einer vertraglichen Zusammenarbeit mit dem empfohlenen Kontakt führt.
- Der Name des Empfehlenden eindeutig angegeben wurde.
- Der Empfehlende zuvor als Referrer registriert wurde.
- Die Teilnahme an den Bedingungen dieser AGB erfolgt.
3.4 Das Empfehlungsprogramm endet am 31.03.2025. Empfehlungen, die nach diesem Datum bei Steerup eingehen, werden nicht berücksichtigt, sofern das Programm nicht ausdrücklich verlängert wird.
§4 Auszahlung der Prämie
4.1 Die Prämie in Höhe von 222 € wird nur ausgezahlt, wenn:
- Die Empfehlung zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss führt.
- Der durch die Zusammenarbeit generierte Umsatz mindestens 500 € (netto) beträgt.
4.2 Ab dem 01.04.2025 werden keine neuen Empfehlungen mehr im Rahmen dieses Empfehlungsprogramms akzeptiert, es sei denn, Steerup verlängert das Programm ausdrücklich.
4.3 Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach erfolgreichem Vertragsabschluss mit dem empfohlenen Kontakt, vorausgesetzt die Umsatzgrenze von 500 € wurde erreicht.
4.4 Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung, wenn der empfohlene Kontakt keine vertragliche Zusammenarbeit eingeht, der Mindestumsatz nicht erreicht wird, oder die Bedingungen aus §3 nicht erfüllt werden.
§5 Haftungsausschluss
5.1 Steerup übernimmt keine Haftung für:
Fehler oder Versäumnisse bei der Übermittlung von Empfehlungen.
Ansprüche, die aus der Nutzung des Empfehlungsprogramms entstehen könnten.
Etwaige steuerliche Verpflichtungen, die sich für den Empfehlenden aus der Auszahlung der Prämie ergeben.
5.2 Steerup behält sich das Recht vor, das Programm jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder einzustellen. In diesem Fall entsteht kein Anspruch auf eine Prämie, auch wenn eine Empfehlung bereits ausgesprochen wurde.
§6 Begrenzung der Empfehlungen
6.1 Pro Person werden maximal zwei (2) Empfehlungen pro Kalendermonat vergütet. Weitere Empfehlungen werden nicht berücksichtigt, auch wenn sie zu einem Vertragsabschluss führen.
§7 Datenschutz
7.1 Im Rahmen des Empfehlungsprogramms verarbeiten wir personenbezogene Daten gemäß unserer
Datenschutzerklärung.
7.2 Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte, die nicht direkt mit der Durchführung des Empfehlungsprogramms in Verbindung stehen.
§8 Schlussbestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
8.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.